Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wolfersweiler, St. Wendeler Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 49 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Radarmessverfahren mit Multanova 6 F digital und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr …Mehr