Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Langenselbold, K 861, Rodenbach die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 90 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr