Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 02.05.2016 in Stutgart-Zuffenhausen, auf der B 10, bei der Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts außerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot S 59 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung mit Erhebung …Mehr