Der Rotlichtverstoß in Leipzig, Kreuzung Berliner Str. / K.-Schumacher-Str. wurde stat. Alnlge TPH-III mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Vordruck “Anfrage” Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr