Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Tübingen, Hechinger Straße, B 27, Stuttgarter Straße, FR Hechingen missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels stationäres Rotlicht/Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Redlight mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Tübingen übersandte Formular Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben …Mehr