Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Buchholz, Buchholz, Steinbrecher Straße, Krankenhaus die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 39 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 69 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr