Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 51789, Lindlar, L 284, Steinebrücke 30, FR Hartegasse wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES8.0, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Vordruck …Mehr