Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Frankenhausen, zw. Steintaleben-Bad F, B 85 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 9 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor wurden 59 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr