Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pasewalk, Stettiner Chaussee, Höhe Garagenkomplex, B 104 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 62 km/h durch Lichtmessverfahren mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h wurden 50,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr