Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Erlangen, Stintzingstraße ggü. 17, Ri. Karl-Zucker-Straße innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto 52 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr