Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stolpen-Albstadt, S 164 um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde  Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 39 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische …Mehr