Bei einer Geschwindigkeitsmessung bei Fahrbinde, L 072, Abschn. 120, Str. km 0,520, Richtung Ludwigslust wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr