Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 37 km/h bei Fahrbinde, L 072, Abschn. 120, Str.-km, 0,520, Richtung Ludwigslust überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed 107 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim “Die …Mehr