Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Köln-Neustadt-Süd, Agrippinaufer., Höhe Südbrücke, in Fahrtrichtung Ubierring um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 68 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 semistationär und Foto. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr