Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, B 66n, Lagesche Str., km 3,6, FR stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Lasermessung wurden 93 km/h dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 …Mehr