Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 50,00 € wegen Geschwindigkeitsverstoß in Bad Homburg, Hessenring, Hölderlin Schule, FR Taunusstraße verwarnt worden, Bußgeldstelle Bad Homburg

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Homburg, Hessenring, Hölderlin Schule, FR Taunusstraße  mit 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 45 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in Bad Homburg, Hessenring, Hölderlinschule, FR Taunusstraße eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Homburg, Hessenring, Hölderlinschule, FR Taunusstraße mit 16 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h festgestellt. Die durchgeführte Sensormessung dokumentierte mit Foto 46 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr

Durch Sensormessung festgestellte Geschwindigkeitsübertretung in Bad Homburg, Hessenring, Hölderlinschule, FR Taunusstraße führte zu Bußgeldverfahren, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

In Bad Homburg, Hessenring, Hölderlinschule, FR Taunusstraße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 19 km/h überschritten. Gemessen wurden 49 km/h  bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat Aktenführende Dienststelle: …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in Bad Homburg, Hessenring, neben Hölderlin Schule, FR Taunusstraße eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Homburg, Hessenring, neben Hölderlin Schule, FR Taunusstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 56 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr