Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fulda, Maberzeller Str., Hh.Theresienheim, Rtg. Fulda wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr