Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tönisvorst-St. Tönis, Biwak, Haus-Nr. 8-24 FR Krefelder Straße mit 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 Semistation, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr