Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hennstedt, Tönsheider Straße, L 121, Höhe Haus-Nr. 14 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden Durch Lichtschrankenmessung mit Foto 56 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr