Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Garstedt, Toppenstedter Str., Toppenstedter Mühlenweg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 92 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 …Mehr