Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330 stationär und Tatfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr