Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, rechte Fahrspur Tunnelende zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 38 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 98 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr