Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dahlem-Schmidtheim, B 51, Abzweig L 204, FR Trier um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h, Beweismittel: Messung mit K1 Traffipax TPH-S und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr