Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Weidenbach, B 13, Abschnitt 980, km 0.640, Abzw. Triesdorf, Ri. Gunzenhausen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto 89 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. …Mehr