Mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t )auf der BAB 1 zu dicht aufgefahren, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der der BAB 1, Gemarkung Rivenich, bei km 119.1, FR Tier, nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Brückenmesssystem. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 3, …Mehr

Bußgeldbescheid nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes in Gem. Kenn auf der BAB 602, Zentrale Bußgeldstelle Speyer

Am 10.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gem. Kenn auf der BAB 602, km 9, Fahrtrichtung Moseltaldreieck nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video-Band-AufzeichnungRiegl FG 21-P Verletzte Vorschriften: …Mehr