Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nonnweiler, A 1, auf Überleitung  BAB 1, Rtg. Trier um 23 km/h bei zulässigen 102 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr