Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Krefeld, Violstraße, zw. Uerdinger Str. und Glockenspitz, FR Glockenspitz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit speedophot RADAR 51 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr