Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 50389, Wesseling, Urfelder Straße, Einfahrt Fruchthansa, Frtg. Urfeld mit 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: ESO Einseitensensor ES3.0 mit Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr