Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Amberg, Abschnitt 940, km 0.020, Ri. Urselen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 wurden 106 km/h mit Foto dokumentiert Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr