Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waiblingen-Hegnach, L 1142, Neckarstraße, Höhe Gebäude Nr. 38, Fahrtrichtung Remseck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 61 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan Speed. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr