Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hennef-Käsberg, B 8, FR. Altenkirchen um 37 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M 5 digital Radar mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende …Mehr