Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h der erforderliche Abstand von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Königsbrunn, B 17, Ri. Süden, Abschnitt 700, km 3.488 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Messung mit Verkehrs-Kontroll-System VKS 4.5 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr