Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Nabburg, A 93, Holledau, Ab.700, km 2,100 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VK4.5 mit Video, Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr