Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Brunnthal,  A 8, Ri. Salzburg, AB 1000, ST 1,766 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsytem 4.5 mit Video, Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr