Der Abstandsverstoß erfolgte in Gladbeck, A 2, km 459,839, RF Oberhausen. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 138 km/h der erforderliche Abstand von 69,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 17,00 m und damit weniger als 3/10 der halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsytem VKS. Verstoß gegen: § 4 Abs. …Mehr