In 72525, Gem. Münsingen-Oberheutal, B 465, Verladebahnhof, Höhe Geb. 11 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 10 km/h überschritten. Gemessen wurden 80 km/h mit Einseitensensor ES8.0 bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr