Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, St.-Michael-Straß, ggü. 88, stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 37 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr