Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts mit 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat Verwarnung / Anhörung wurde …Mehr