Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 111,3, in FR AS Ortrand die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor mit Beweisfoto durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden 111 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr