Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Villastraße, Spur links die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Traffistar S 330 wurden 69 km/h mit Foto dokumentiert Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr