Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wurde der erforderliche Abstand von 41,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim / Murr, auf der BAB 81, km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 4.5 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: …Mehr