Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rottenburg-Seebronn, BAB 81, km 618,760, FR Stuttgart nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch VKS 4.5, Messung mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr
In Herbolzheim, BAB 5, km 731,00, Fahrtrichtung KA – BA wurde der nötige Sicherheitsabstand um 24,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Herbolzheim, BAB 5, km 731,00, Fahrtrichtung KA – BA Messung nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Aufzeichnung und VKS 4.5 Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § …Mehr