Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bruchmühlbach, A 6, in Höhe km 645.7, Gem. Bruchmühlbach, Brücke Vogelbach, FR Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: …Mehr