Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, bei km 51,80, Fahrtrichtung Leipzig-Hof die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 159 km/h. Bußgeld: 120,00 € erhöht wegen Voreintragungen FAER Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr