Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Chemnitz, B 174, i.H. BH W:-Busch-Str, FR stadtwärts um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr