Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kassel, Altenbaunaer Str., ggü. Haltestelle Waldmannstrasse, FR stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 85 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr