Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 79618, Rheinfelden, Warmbach, Warmbacher Str. Höhe Feuerwehr, Richtung Herten gehalten wurde. Beweismittel: TraffiStar S 350 digital, Frontfoto Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat …Mehr