Um 31 km/h die zulässigen Geschwindigkeit in Gotha, Weimarer Straße, OT Siebleben überschritten, Bußgeldstelle Gotha Bußgeldstelle Gotha

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gotha, Weimarer Straße, OT Siebleben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 81 km/h durch Messung mit Lasergerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 …Mehr