Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, Abschnitt 140, km 0,4, Ri. Wiblinger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 71 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr