Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Nidderau, Konrad-Adenauer-Allee, ggü. Schule, Ri. Windecken. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 52 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr